Neu
Dokument-ID: 1143703
11.5.2 Rechtsprechung
Mitverschulden – Arbeitsverweigerung wegen Beleidigung
Wenn ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistung unter anderem deshalb beharrlich verweigert, weil er im Zuge einer Debatte vom Arbeitgeber wiederholt beleidigt wurde, steht ihm 1/3 der Kündigungsentschädigung und Abfertigung zu. • [Fußnote: OGH 26.4.2001, 8 ObA 76/01.]