2.9.4 Überschwemmung
OGH 21.02.2017 10 Ob 6/17f
In diesem Urteil geht es um einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch nach einem heftigen Regenereignis. Der Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB setzt voraus, dass Immissionen unmittelbar von der schadensverursachenden Anlage ausgehen und für deren Betrieb typisch sind. Wenn Regenwasser, nach einem heftigen Regenereignis, von einer Straße in ein Haus eindringt, begründet sich dadurch keine Haftung des Halters der Straße. Die Klägerin, in diesem Fall eine Haushaltsversicherung, klagte die Stadtgemeinde auf Ausgleich des Schadens. Die Revision wurde vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen. Er begründete dies mit dem Fehlen einer erheblichen Rechtsfrage, da die schadenstiftenden Immissionen durch Niederschlagswasser, Rindenmulch und Blätter nicht als von der Straße ausgehend zu identifizieren waren.