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Dokument-ID: 817955
1.8 Bescheinigung des Schadenverlaufs
Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer auf dessen Antrag gem § 16 KHVG jederzeit innerhalb von zwei Wochen eine Bescheinigung über die innerhalb der letzten fünf Jahre der Vertragslaufzeit gedeckten Ansprüche von Geschädigten oder die Schadenfreiheit in diesem Zeitraum auszustellen.