10.26 2 Ob 309/99a; OGH; 11. Jänner 2001 – bearbeitete Version
§ 5 PHG; §§ 1293 ff ABGB: Produktbeobachtungspflicht • [Fußnote: Ecolex 2001/168 (Pilz); ZVR 2002/31.]
Die Rekurswerberin macht in ihrem Rechtsmittel geltend, dass das Berufungsgericht nicht den von der herrschenden Meinung vertretenen Grundsätzen der Haftung aufgrund unzureichender Produktbeobachtung gefolgt sei. Anstelle einer Warnpflicht (als Reaktion auf das Erkennen der Fehlerhaftigkeit und Gefährlichkeit) habe es eine vorausgehende Pflicht zur Information sämtlicher Abnehmer über Produktverbesserungen angenommen; und zwar auch für den Fall, dass ein Produkt – wie hier – sowohl im Zeitpunkt seines In-Verkehr-Bringens als auch im Zeitpunkt des Schadenseintritts dem Stand der Technik entsprochen habe. Damit werde der radikalen US-Produkthaftungsjurisdiktion gefolgt, die eine spätere Produktverbesserung als praktisch unwiderlegbaren Beweis der Fehlerhaftigkeit des älteren Produkts ansehe.