© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 868055

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.6 Schadenersatz und Beweislast

Wenn die Ansprüche aus einer deliktischen Haftung abgeleitet werden, so trifft den Geschädigten die Beweislast nach allgemeinen Grundsätzen. Wird eine Haftung für eine fahrlässige Beeinträchtigung der Privatsphäre geltend gemacht, so hat der Geschädigte nur die sorgfaltswidrige Beeinträchtigung des Rechtsguts zu beweisen. Bei einer vertraglichen Haftung, bei der es sich um eine Erfolgsverbindlichkeit handelt, etwa wenn sich der Schuldner verpflichtet hat, zur Privatsphäre gehörende Umstände nicht zu offenbaren, muss sich der Schuldner gem § 1298 ABGB freibeweisen. • [Fußnote: Reischauer in Rummel ABGB, 3. Auflage, § 1328a ABGB Rz 14.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop