© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 562522

David Spahija | Judikatur | Entscheidung

10.21 2 Ob 240/99d; OGH; 23. September 1999 – bearbeitete Version

GZ: 2 Ob 240/99d | Gericht: OGH vom 23.09.1999

§§ 1, 6, 12 PHG: Händlerhaftung, verspätete Benennung • [Fußnote: RdW 2000/54; ecolex 2000/12.] 

Kann der Hersteller oder – bei eingeführten Produkten – der Importeur nicht festgestellt werden, so haftet jeder Unternehmer, der das Produkt in den Verkehr gebracht hat, nach Abs 1, wenn er nicht dem Geschädigten in angemessener Frist den Hersteller bzw – bei eingeführten Produkten – den Importeur oder denjenigen nennt, der ihm das Produkt geliefert hat. Das EWR-Anpassungs-Gesetz BGBl 1993/95 hat mit Wirksamkeit vom 01.01.1994 den Importeursbegriff des § 1 Abs 1 Z 2 PHG dahin geändert, dass nunmehr der Unternehmer, der das Produkt zum Vertrieb in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt und hier in den Verkehr gebracht hat, Importeur ist. Der Händler kann sich daher nunmehr von seiner Haftung auch dadurch befreien, dass er einen Hersteller aus dem EWR namhaft macht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop