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Dokument-ID: 697321
4 Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten
Grundsätzlich besteht keine direkte Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten. Allerdings kann sich auch in dieser Konstellation eine unmittelbare Haftung, einerseits aufgrund deliktischer Schädigung und andererseits auf der Grundlage von Sonderbestimmungen des GmbHG, ergeben.