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Dokument-ID: 760042
1.9.22 Betreuung von Behinderten als Hoheitsverwaltung
Die Betreuung von Behinderten nach oö Landesrecht erfolgt im Rahmen der Hoheitsverwaltung. Wird ein besuchender Angehöriger infolge gravierender Betreuungsmängel von diesem durch eine Attacke aufgrund eines plötzlich aufgetretenen Aggressionsschubs verletzt, kann dies Amtshaftung auslösen, wenn ein Betreuer den Behinderten mit der Klägerin allein gelassen hatte, obwohl er dessen gefährlichen Zustand gekannt hat. • [Fußnote: OGH 11.04.2013, 1 Ob 19/13w.]