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Dokument-ID: 479737
4.2 Haftung des Importeurs
Import nach dem PHG ist die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum, ohne dass es auf die Einfuhr nach Österreich ankommt. Ein Unternehmer, der ein Produkt aus einem anderen EWR-Land nach Österreich einführt ist (allenfalls) als Händler iSd § 1 Abs 2 PHG zu qualifizieren. • [Fußnote: Rabl, PHG, 1. Auflage § 1 Rz 32.]