4.5.3 Besondere Haftungsfragen
Haftung für die Folgen einer Schutzhandlung wegen Fehleinschätzung der Gefahrensituation
Wer einen anderen stößt, um ihn aus einem vermeintlichen Gefahrenbereich zu bringen, und dadurch eine Körperverletzung verursacht, haftet für den Schaden, wenn ihm der Nachweis einer tatsächlich bestehenden Gefahr und seines fehlenden Verschuldens an der Fehleinschätzung der Lage nicht gelingt. Dass er die Gefährlichkeit der Situation falsch eingeschätzt hat, kann ihm als Verschulden angelastet werden, auch wenn ihm zur Beurteilung nur ein kurzer Zeitraum zur Verfügung stand.