10.45 1 Ob 62/11s; OGH; 28. April 2011 – bearbeitete Version
§§ 1, 5 PHG: Produktfehler; Sicherheitserwartung; sozialübliches Verhalten • [Fußnote: JusGuide 2011/28/8969.]
Der OGH hat wiederholt ausgesprochen, dass die Beurteilung, ob ein Produkt iSd § 5 PHG fehlerhaft ist, nach den berechtigten Sicherheitserwartungen des Geschädigten zu erfolgen hat. Dafür ist ein objektiver Maßstab anzulegen, dessen Konkretisierung im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände vorzunehmen ist. Was im Einzelfall an Produktsicherheit erwartet werden darf, ist eine Rechtsfrage. Die Erwartungen eines Produktbenützers an die Sicherheit eines Produkts sind aber nur dann berechtigt, wenn er den Anforderungen an seine Eigenverantwortung gerecht wird. Für unvorhersehbare oder geradezu absurde Gebrauchsarten hat der Hersteller nicht einzustehen, wohl aber für ein sozialübliches Verhalten. Ob die maßgebenden Sicherheitserwartungen im Einzelfall erfüllt sind, stellt – ausgenommen im Falle einer korrekturbedürftigen Fehlbeurteilung – keine erhebliche Rechtsfrage dar.