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Dokument-ID: 478497
4.5.6 Erblindung
Verlust des Augenlichts
Der OGH sprach in diesem Fall Schmerzengeld von EUR 58.000,– an eine 17-jährige zu, die praktisch erblindet war und den Geruchs- und Geschmackssinn verloren hatte, hochgerechnet nach dem VPI 1976, wären dies EUR 106.000,–. • [Fußnote: OGH 30.10.1984, 2 Ob 59/84.]