3.2.1 Tierhalter
Fernsehsendung „Wer will mich“ macht ORF nicht zum Tierhalter
Es besteht keine Haftung des ORF dafür, dass ein in der Sendung „Wer will mich?“ von der Moderatorin als „zu anderen Menschen bravstes Tier“ beschriebener und aufgrund der Präsentation von einem Ehepaar mit Kleinkind übernommener Hund dieses in der Folge anfiel und verletzte. Jedem durchschnittlich verständlichen Menschen musste nicht nur klar sein, dass der ORF weder mit Tieren handelt noch diese hält, sondern erkennbar sein, dass nicht er selbst, sondern Dritte diese Tiere zur Übernahme anboten und hierfür die Sendung nur eine diesen Dritten vom ORF gebotene Plattform war. Die bloße Ausstrahlung der von ihm produzierten Sendung und die Kontaktaufnahme von Interessenten mit der Moderatorin über Servicetelefonnummern des ORF reichen nicht aus, diesen als Vertragspartner der verletzten Eltern anzusehen. • [Fußnote: OGH 06.10.2005, 6 Ob 69/04x.]