4.6.1 Eigenmächtiger Schwarzfahrer
Keine Berechtigung zur Fahrt – Schwarzfahrt
Bei der Beurteilung, ob eine so genannte Schwarzfahrt vorliegt, kommt es auf die ausdrückliche oder stillschweigende Erlaubnis des Verfügungsberechtigten an. Ob eine konkludente Zustimmung vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Übergibt der Versicherungsnehmer das Kraftfahrzeug und die Schlüssel an den Angestellten einer Tankstelle ausschließlich zum Zweck des Verkaufs und zu dem damit unmittelbar zusammenhängenden Zweck, dass Interessenten Probefahrten durchführen können, so ist der Angestellte nicht berechtigt, das Kraftfahrzeug eigenmächtig in Bewegung zu setzen. • [Fußnote: ZVR 1995/24.]