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Dokument-ID: 629499
1.1 Allgemeines
Bei der Haftung nach dem EKHG geht es nicht darum, jemanden für ein verbotenes Verhalten haftbar zu machen, weil das Fahren mit einem Fahrzeug grundsätzlich erlaubt ist, auch wenn damit eine Gefahr verbunden ist. Die Haftung nach dem EKHG ist vielmehr eine Gefährdungshaftung.