© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 680745

David Spahija | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Verjährung

Ansprüche nach § 1328 ABGB verjähren gem § 1489 ABGB in drei Jahren. Allerdings unterliegen Schadenersatzansprüche wegen gerichtlich strafbarer Vorsatztaten, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht sind, von vornherein der 30jährigen Verjährungsfrist. Dabei kommt es nur auf die Strafbarkeit des Verhaltens und nicht auf eine allfällige strafgerichtliche Verurteilung an. • [Fußnote: Reischauer in Rummel3, § 1328 Rz 16.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop