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Neu Dokument-ID: 817967

Barbara Pogacar - Lena Eberhard | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.11.3 Urteilswirkung

Soweit durch rechtskräftiges Urteil ein Schadenersatzanspruch des geschädigten Dritten aberkannt wird, wirkt das Urteil, wenn es zwischen dem geschädigten Dritten und dem Versicherer ergeht, gem § 28 KHVG auch zugunsten des Versicherten. Wenn es zwischen dem geschädigten Dritten und dem Versicherten ergeht, wirkt das Urteil auch zugunsten des Versicherten.

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