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Dokument-ID: 817399
2.8.14 Kunstfreiheit
Das Recht auf Freiheit der Kunst ist ein Grundrecht und ein Persönlichkeitsrecht und muss im Falle eines Interessenskonflikts mit anderen Persönlichkeitsrechten abgewogen werden. Dies gilt für filmische Darstellungen, Theateraufführungen und auch Karikatur und Satire. • [Fußnote: Reischauer in Rummel, ABGB, 3. Auflage, § 1330 ABGB Rz 7h mwN.]