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Dokument-ID: 481139
2.3 Ausschluss der Haftung
Gemäß § 2 Abs 1 OrgHG ist der Ersatzanspruch dann ausgeschlossen, wenn der Rechtsträger den entstandenen Schaden durch ein Rechtsmittel, eine Beschwerde an den VfGH bzw VwGH oder eine andere gesetzlich begründete Maßnahmen hätte abwenden können.