10.32 3 Ob 71/02s; OGH; 19. September 2002 – bearbeitete Version
§§ 6, 11 PHG; § 1302 ABGB; § 333 ASVG: In-Verkehr-Bringen; Mitverschulden; Haftungsprivileg • [Fußnote: Ecolex 2003/48 (Rabl).]
Der Oberste Gerichtshof hat bereits in der Entscheidung 4 Ob 87/97s = SZ 70/61 grundlegend zu den nach § 5 PHG maßgebenden Sicherheitserwartungen Stellung genommen; danach hat der Hersteller für unvorhergesehene oder geradezu absurde Gebrauchsarten nicht einzustehen. Die Fehlbeurteilung im Einzelfall, ob diese Sicherheitserwartungen erfüllt sind, stellt keine erhebliche Rechtsfrage dar; eine auffallende Fehlbeurteilung im Einzelfall wird von der beklagten Partei nicht aufgezeigt.