© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 696983

David Spahija | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.4 Einberufung der Generalversammlung

Die Geschäftsführer haben gem § 36 Abs 2 GmbHG grundsätzlich einmal jährlich die Generalversammlung einzuberufen. Sofern es das Interesse der Gesellschaft erfordert, sind darüber hinaus außerordentliche Generalversammlungen einzuberufen. Die Abhaltung einer Generalversammlung ist zwingend vorgesehen, wenn das Vermögen der Gesellschaft unter die Grenze des halben Stammkapitals abgesunken ist, die Eigenmittelquote weniger als 8 % (§ 23 URG) und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre beträgt (§ 24 URG).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop