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Dokument-ID: 481342
6.1.1 Verhinderter Vorteilsausgleich
Nach hM • [Fußnote: Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht, 14. Auflage, Band II, Rz 1455.] sollen bei der Differenzmethode nach dem so genannten verhinderten Vorteilsausgleich, nicht alle Vorteile berücksichtigt werden, wobei strittig ist, welche Vorteile anrechenbar sind und welche nicht.