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Dokument-ID: 1197355
2.4.1 Judikatur zu § 7a MedienG
Bildbericht über erweislich wahren Sachverhalt
Ein Bildbericht über einen erweislich wahren Sachverhalt ist demnach auch dann zulässig, wenn er für den Betroffenen nachteilig, bloßstellend oder herabsetzend wirkt, denn soweit es im Persönlichkeitsschutz um den Schutz der Ehre geht, wird – abgesehen von Angriffen auf die menschliche Würde – immer nur die verdiente Ehre geschützt. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0112084.]