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Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Weitere Schadensrisiken

Blitz

In der Versicherung wird der Blitz meistens nicht als Naturgefahr bezeichnet, sondern es wird dieser von der Feuerversicherung umfasst. Je nach den konkreten Umständen des Schadensereignisses kann sich die Zuständigkeit einer bestimmten Versicherungssparte ergeben: Blitzeinschläge direkt ins Gebäude oder in nächster Umgebung können Feuer- und Überspannungsschäden verursachen. Diese sind in der Regel über die Gebäude-Feuerversicherung gedeckt. Besonders gefährdet sind elektronische Steuerungen, zB bei Heizungen. Überspannungsschäden, zB am Fernseher, werden durch eine Hausratversicherung nur erstattet, wenn Überspannung auch in der Versicherung eingeschlossen ist.

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