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Dokument-ID: 697340
5.1.2 Überschuldung
Die Überschuldung gem § 67 IO stellt einen weiteren Tatbestand für die Insolvenzantragspflicht dar, welcher allerdings auf eingetragenen Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (zB GmbH & Co KG), auf juristische Personen sowie Verlassenschaften beschränkt ist. Für die vorgenannten Rechtsgebilde kann also sowohl die Zahlungsunfähigkeit als auch die Überschuldung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen.