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Dokument-ID: 478362
2.3.2 Vermehrte Bedürfnisse
Die Ersatzansprüche wegen Körperverletzungen beinhalten auch Aufwendungen, die aufgrund vermehrter Bedürfnisse entstehen. Unter diesen versteht man Aufwendungen, die auf dem Unfallgeschehen beruhen und die Nachteile ausgleichen, die dem Beeinträchtigen entstanden sind.