4.5.10 Geistige Behinderung
Schmerzengeld – Kleinkind nach Schütteltrauma
Nach Auffassung des OGH sind EUR 181.682,09 (ATS 2,5 Mio) ein angemessenes Schmerzengeld bei einem Kleinkind mit schweren Behinderungen nach einem Schütteltrauma von 10 bis 20 Sekunden. Das Kind erlitt massive hypoxische-ischämische Enzephalogathie samt Hirnödem, Ernährungsstörung, linksbetonter Tetraspastik, zentraler Sehstörung und zentral gestörter Hörempfindung, gestörter Sprachentwicklung sowie bleibender gestörter mentaler Entwicklung. • [Fußnote: OGH 13.03.2003, 2 Ob 221/02t.]