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David Spahija - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Allgemeines

Das Urheberrecht ist Teil des Immaterialgüterrechts. Es bezweckt den Schutz literarischer (wozu auch Computerprogramme gehören) und künstlerischer geistiger Leistungen. Dem Urheberrecht entspringen sowohl vermögens- als auch persönlichkeitsrechtliche Befugnisse des Urhebers. Dieser soll vor unerlaubter Verwertung oder Vervielfältigung seiner geistigen Leistungen geschützt werden.

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