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Dokument-ID: 1101983
2.4.2 Haushaltsversicherung
Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an allen beweglichen Sachen (Mobiliar, Inventar) innerhalb des vom Schadensereignis betroffenen Gebäudes (beschädigter Wohnungsinhalt), zB Möbel, Teppiche und Elektrogeräte, aber auch Fenster und Türen sowie Gegenstände am Balkon und im Garten.