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Dokument-ID: 1101981
2.4 Versicherungssparten am Schadensbeispiel „Unwetterschäden“
Es gibt keine eigenständige, allumfassende Naturgefahrenversicherung. Zumeist sind ausgewählte Naturgefahren vom Versicherungsschutz umfasst, zB üblicherweise Sturm und Hagel unter Ausschluss der Versicherung anderer Naturgefahren.