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Dokument-ID: 1128540
5.2 Rechtsprechung Dienstgeberhaftungsprivileg
Dienstgeber iSd § 333 ASVG
Der von der Bestimmung des § 333 ASVG erfasste Dienstgeber ist grundsätzlich derjenige, der mit dem Verletzten durch ein Beschäftigungsverhältnis verbunden ist oder in dessen Betrieb der Verletzte eingegliedert ist. • [Fußnote: OGH 24.9.2004, 8 ObA 73/03y.]