4.3.1 Bedeutung
Der Lehre von den Verkehrssicherungspflichten kommt vor allem dann Bedeutung zu, wenn Unterlassungen von Schutzmaßnahmen für rechtswidrig erklärt werden sollen. Es gibt auch Verkehrssicherungspflichten, die ein Unterlassen vorschreiben, zB, dass ein Kinderspielplatz nicht mit einem Stacheldraht eingezäunt werden darf. Besonders wichtig sind die Verkehrssicherungspflichten, die sich mit der Zeit für bestimmte Situationen herauskristallisiert haben und schon Handlungen verbieten, die bloß eine abstrakte Gefährdung mit sich bringen. • [Fußnote: Koziol, Österreichisches Haftpflichtrecht II, 2. Auflage, 58 ff mwN.]