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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Betrieb

Damit ein Unfall unter die Bestimmungen des EKHG fällt, muss er beim Betrieb der Eisenbahn oder des Kraftfahrzeuges stattfinden. Die haftungsrechtliche Zurechnung ergibt sich aus dem Gefährdungszusammenhang.

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