11.9.1 Rechtslage
Bei Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis nicht frei kündbar ist, hat eine rechtswidrige Auflösungserklärung keine Beendigungswirkung. Andererseits soll kein Arbeitnehmer in ein Arbeitsverhältnis gezwungen werden, in dem so weitreichende Konflikte aufgetreten sind, dass eine Entlassung ausgesprochen wurde. Auch haben kündigungsgeschützte Arbeitnehmer das Recht, gegebenenfalls den vorzeitigen Austritt zu erklären. Die Rsp gesteht geschützten Arbeitnehmern ein Wahlrecht zu: Die Betroffenen können entweder den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses oder eine unter Umständen erhöhte Kündigungsentschädigung fordern.