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Dokument-ID: 680451
5 Judikatur zur Haftung in der Luftfahrt
OGH 27.09.1988, 2 Ob 23/88
§ 19 LuftVG
Wenn der Pilot eines Segelflugzeuges einen Motorflugzeugschleppstart unternimmt, sind von ihm die zur Ausübung dieser Tätigkeit objektiverweise erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in gleicher Weise vorauszusetzen wie vom Piloten des an diesem Start beteiligten Motorflugzeuges; einen Mangel dieser erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben beide Piloten zu vertreten.