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Dokument-ID: 1203636
6.5 Bestimmung über die Haftung für Handlungen im Betrieb des Unternehmens
Der Inhaber eines Unternehmens kann gem § 18 UWG wegen einer nach den §§ 1, 1a, 2, 2a, 7, 9, 10 Abs 1, 11 Abs 2 12 UWG unzulässigen Handlung auch dann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn die Handlung im Betrieb seines Unternehmens von einer anderen Person begangen worden ist. Er haftet in diesen Fällen für Schadenersatz iSd § 16 UWG, wenn ihm die Handlung bekannt war oder bekannt sein musste.