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David Spahija - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Musterrecht

Allgemeines

Das Musterrecht im objektiven Sinn bezeichnet jene Normen, die den Schutz von Mustern regeln. Normiert ist das Musterrecht in Österreich hauptsächlich im Musterschutzgesetz 1990 (MuSchG). Die Generalklausel des § 1 UWG gewährt in Ergänzung dazu Rechtsschutz gegen die sittenwidrige Nachahmung eines fremden Musters. • [Fußnote: Gratzl, Grundriss der gewerblichen Schutzrechte Auflage 2, 39.] 

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