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Dokument-ID: 760140
4 Musterrecht
Allgemeines
Das Musterrecht im objektiven Sinn bezeichnet jene Normen, die den Schutz von Mustern regeln. Normiert ist das Musterrecht in Österreich hauptsächlich im Musterschutzgesetz 1990 (MuSchG). Die Generalklausel des § 1 UWG gewährt in Ergänzung dazu Rechtsschutz gegen die sittenwidrige Nachahmung eines fremden Musters. • [Fußnote: Gratzl, Grundriss der gewerblichen Schutzrechte Auflage 2, 39.]