10 Vorbeugende Maßnahmen
Allgemeines
Wenn jemand vorbeugend zur Schadensbehebung Mittel bereithält, so gewährt ihm die Rsp Ersatz nach den Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag, zB bei Reserveautobussen. • [Fußnote: ZVR 1974/114.] Hinsichtlich der Vergütung für Reservehaltung ist es nicht erforderlich, dass spezielle Fahrzeuge nur als Ersatzfahrzeuge für fremdverschuldete Unfälle gehalten werden. • [Fußnote: ZVR 1988/125.] Es ist ausreichend, dass es der Geschädigte neben der Verfolgung eigener Interessen auch für solche Zwecke hält. • [Fußnote: ZVR 1995/129.]