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Dokument-ID: 477310
6.2.1 Allgemeines
Die Adäquanzlehre versucht, objektive Kriterien dafür zu finden, welche Schadensfolgen noch in den Verantwortungsbereich des Schädigers fallen und welche nicht, sie bezweckt, die Haftung für untypische Schäden auszuschließen • [Fußnote: Koziol, Österreichisches Haftpflichtrecht I³ Rz 8/3.] .