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Dokument-ID: 561984
7.1 Bedeutung und Voraussetzung
Allgemeines
Wenn ein vom Schädiger zu vertretendes Ereignis dem Geschädigten einen Schaden zugefügt hat, so ist zu prüfen, ob nicht auch aufseiten des Geschädigten Gründe für eine Zurechnung des Schadens gelegen sind. Die Mitverantwortung des Geschädigten kann sich dabei auf einen Teil oder den gesamten Schaden beziehen.