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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 Schadenersatz bei Mobbing am Arbeitsplatz

Definition des Mobbings

Mobbing spielt vor allem im Arbeitsrecht eine immer größer werdende Rolle. Es gibt keine gesetzliche Definition von „Mobbing“. Die inhaltlichen Unterschiede zwischen Belästigung und Mobbing bestehen darin, dass Mobbing-Handlungen nicht aufgrund eines diskriminierungsgeschützten Merkmals erfolgen, der Träger als nicht deshalb gemobbt wird, weil er bspw behindert ist. Mobbing setzt ein systematisches, prozesshaftes Geschehen voraus, dass sich über einen längeren Zeitraum, idR mindestens sechs Monate, erstreckt. • [Fußnote: OGH 4.8.2009, 9 ObA 86/08z.]  Beim Mobbing trifft denjenigen, der Mobbing behauptet, die uneingeschränkte Beweislast. • [Fußnote: OGH 29.6.2005, 9 ObA 94/05x.] 

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