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Dokument-ID: 1197352
2.3 § 7 MedienG – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
Wird in einem Medium der höchstpersönliche Lebensbereich einer Person in einer Weise erörtert oder dargestellt, die geeignet ist, sie in der Öffentlichkeit bloßzustellen, so hat der Betroffene gem § 7 Abs 1 MedienG gegen den Medieninhaber Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. Der Anspruch besteht gem Abs 2 nicht, sofern eine der Ausnahmen gem Z 1 bis Z 5 erfüllt ist. Dies ist dann der Fall, wenn