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Barbara Pogacar - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Arten von Strafurteilen

Verurteilende Straferkenntnisse

In seiner Grundsatzentscheidung vom 17.10.1995, 1 Ob 612/95, ist der OGH hinsichtlich der Bindungswirkung von strafgerichtlichen Urteilen zur Ansicht gelangt, dass verurteilende Straferkenntnisse für nachfolgende Zivilprozesse eine Bindungswirkung entfalten. Diese gilt auch für Urteile, die aufgrund von Privatanklagen ergehen. • [Fußnote: OGH 09.12.1997, 4 Ob 311/97g.]  Bindend sind dabei sowohl der Strafausspruch als auch die Feststellungen zur Begehung der Tat durch den Verurteilten, und zwar unabhängig davon, ob diese faktisch richtig oder falsch sind. Es besteht eine Bindung an die Feststellung der konkreten Tatsachen, die die Subsumtion unter einen bestimmten Straftatbestand ermöglichen, nicht aber jene, die darüber hinausgehen. • [Fußnote: OGH 09.12.1997, 6 Ob 265/00i.]  Eine Missachtung dieser Bindungswirkung führt zu einer Nichtigkeit des zivilrechtlichen Urteils. • [Fußnote: E. Kodek in Rechberger, ZPO, 3. Auflage, § 477 Rz 1.] 

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