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Dokument-ID: 643467
18.3.1 § 9a KSchG (ehemalig „Fehler bei der Montage durch Unternehmer“)
Vertragliche Garantien
Die bisherige Bestimmung enthielt Auskunft über die Vorgehensweise bei Mängel, die bei der Montage durch den Unternehmer aufkamen. Aufgrund der Umsetzung von Art 9 DIRL und Art 8 WKRL in § 8 VGG kann die bisherige Bestimmung in dieser Hinsicht entfallen.