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Dokument-ID: 793201
18.2.1 Aktuelle Judikatur zum Gewährleistungsrecht
OGH 09.04.2015, 7 Ob 103/14v
§ 9 KSchG: Beginn der Gewährleistungsfrist bei verborgenen Sachmängeln • [Fußnote: Zak 2015/430.]
Nach stRsp läuft die Gewährleistungsfrist auch bei verborgenen Sachmängeln bereits ab Übergabe. Nur im Fall der Zusicherung einer besonderen Eigenschaft beginnt die Frist erst mit jenem Zeitpunkt zu laufen, in dem das Fehlen dieser Eigenschaft erkennbar wurde.