13.3.2 Entscheidung 8 Ob 24/18i: 17 Klauseln bei einer türkischen Bank unzulässig
In dieser Entscheidung beschäftigte sich der OGH erneut mit einer Verbandsklage. Der VKI klagte gegen die Deniz Bank AG wegen unzulässiger Klauseln in deren „Teilnahmebedingungen Internet Banking“, den „Kundenrichtlinien für Bezugskarten“ und den „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher“. Gleich 17 Klauseln wurden als unzulässig angesehen und weitere sechs Klauseln wurden unter derselben Geschäftszahl dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Aufgrund der Vielzahl und einer oft gleichlautenden Bewertung des OGH werden bei jeder Klausel die vordringlichsten Aspekte thematisiert.