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Dokument-ID: 644315
10.13 Beendigung des Maklervertrages (§§ 12 und 13 MaklerG)
Ein Maklervertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Maklervertrag endet grundsätzlich mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Maklervertrag jedoch gem § 12 Abs 2 MaklerG von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig aufgelöst werden.