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Dokument-ID: 595375
11.3.1 Allgemeines
§ 28 Abs 1 KSchG zielt auf die Eliminierung von gesetz- oder sittenwidrigen Bedingungen in AGB respektive Vertragsformblättern; wie der Begriff „Bedingung“ zu verstehen ist, wurde im vorigen Abschnitt dargelegt; hier geht es nun um die Frage, wann Gesetz- oder Sittenwidrigkeit einer solchen Bedingung vorliegt.