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Dokument-ID: 1019673
2.1.1 Geltungsbereich (Allgemeine Bestimmungen, § 1 PRG)
Unter den Anwendungsbereich fallen Pauschalreiseverträge zwischen einem Unternehmer und einem Reisenden sowie Verträge über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Reisenden geschlossen werden (§ 1 Abs 1 PRG).