13.7.5 OGH vom 25.04.2023, 4 Ob 236/22t: Anspruchsverlust des Unternehmers durch Verwendung unzulässiger AGB
Im gegenständlichen Fall trat ein Verbraucher unberechtigt vom Kaufvertrag über eine Einbauküche zurück. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des zugrunde liegenden Kaufvertrags sahen für den Fall des unberechtigten Rücktritts einen Anspruch des Unternehmers auf einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 Prozent des Bruttorechnungsbetrages oder in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens vor. In dem gegen den Verbraucher angestrengten Zivilprozess begehrte die Klägerin den Kaufpreis abzüglich dessen, was sie sich infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart hat als vertraglichen Schadenersatz. Dabei stützte sie sich mit ihrem Anspruch auf das allgemeine Zivilrecht und nicht auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des zugrunde liegenden Kaufvertrags.